Kapitel 07
Stand 2018
→ 2020 zählen Deutschland und Bayern zu den weltweit gefragtesten Standorten für Unternehmensgründungen und die Ansiedelung junger Unternehmen. → 2022 hat Deutschland einen F+E-Anteil am BIP von mindestens 3,5 Prozent und hält diesen langfristig. → 2025 nimmt Deutschland einen internationalen Spitzenplatz auf allen Zukunftsfeldern ein. → 2030 zählt Deutschland zu den fünf weltweit führenden Technologienationen.
Ein großer Teil unseres wirtschaftlichen Erfolgs beruht seit jeher darauf, dass wir Innovationen hervorbringen und in Wertschöpfung am Standort umsetzen. Angesichts hoher Energie- und Arbeitskosten, einer globalisierten Wirtschaft mit internationalen Wertschöpfungsketten und der voranschreitenden digitalen Transformation mit neuen Produkten, Prozessen und Geschäftsmodellen wird die Umsetzung neuer technologischer Lösungen in Wachstum essenzieller denn je, um unseren Wohlstand langfristig zu sichern.
Wir brauchen deshalb in Deutschland ein zukunftsbejahendes und fortschrittsfreundliches Umfeld in Gesellschaft, Verwaltung und Politik. Technologische Entwicklung muss dort stattfinden, wo Erfindergeist auf Verantwortungsbewusstsein trifft: bei uns.
Entscheidend ist dabei auch ein innovationsfördernder Rechtsrahmen. Vom automatisierten Fahren über Drohnen bis hin zu Biotechnologie müssen die neuen Möglichkeiten bei uns ausgelotet werden. Das gilt von der Debatte über den notwendigen Verbraucherschutz bis hin zur Serienproduktion.
Da Innovationen oft – und erst recht im digitalen Umfeld – zuerst von neuen Unternehmen entwickelt werden, müssen Start-ups noch stärker in den Fokus genommen werden. Wir brauchen eine neue Gründekultur, die das große Potenzial unseres leistungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsstandorts ausschöpft und die jungen Unternehmen zugleich in unsere gewachsene Unternehmenslandschaft einbindet.
Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung auf international wettbewerbsfähigem Niveau und für Unternehmen jeder Größenordnung.
Einen Ausbau der Technologieförderung für alle unsere Schlüsseltechnologien und eine stärkere Unterstützung des Wissenstransfers insbesondere in den Mittelstand.
Einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, der Technologie als Chance begreift und sich selbst als Enabler für die sichere Umsetzung versteht.
Die Einführung einer Technikchancenabschätzung als Ergänzung zur Technikfolgenabschätzung, die auch die Konsequenzen eines Unterlassens aufzeigt.
Den Verzicht auf grundsätzlich technologiefeindliche Regelungen wie jede Art von Robotersteuer oder Wertschöpfungsabgabe.
Die konsequente Sichtbarmachung von hiesigen Start-ups.
Eine Unterstützung bei der Vernetzung von Gründern und jungen Unternehmen mit etablierten Unternehmen am Standort, beispielsweise aus der Industrie, einschließlich einer gezielten Unterstützung von Kooperationen.
Die Förderung des Gründergeistes in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, zum Beispiel durch eine Erleichterung des (Personal-) Austausches mit der Industrie, Freisemester für Gründungsaktivitäten und Entrepreneurship-Kurse.
Erleichterungen für Start-ups im Hinblick auf bürokratische Erfordernisse.
Dynamik-Ranking: Industriestandort Bayern im internationalen Vergleich
Robotersteuer, Wertschöpfungsabgabe und bedingungsloses Grundeinkommen
Bayerns Zukunftstechnologien. Analyse und Handlungsempfehlungen.
Zukunft der industriellen Wertschöpfung in Deutschland und Bayern
Industriestandort Bayern im internationalen Vergleich - Niveauranking